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Beschäftigungsverbot Teil-/Entgeltausfall

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letzte Antwort am 07.05.2018 07:47:31 von ronald
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ronald
Beginner
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Hallo,

ich habe ein Problem mit einem Beschäftigungsverbot. Im Monat April ist die Arbeitnehmerin bis zum 18. mit Beschäftigungsverbot Vollausfall geschlüsselt. Ab dem 19. hat sie ein Individuelle Beschäftigungsverbot Teilentgeltausfall. Ich habe nun den Ausfall Brutto vom 19.-30.04. ermittelt und als Mutterschutzlohn Lohnart 889 geschlüsselt. In den U2 Erstattungsantrag taucht aber genau diese Summe auch bei der Berechnung der 18 Tage Vollausfall mit auf, bei dem 2. Antrag vom 19.04.-30.04. ist es richtig.

Weiß hier jemand eine Rat

Viele Grüße

Ronald

Uwe_Lutz
Unerreicht
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Hallo Ronald,

ja, der Betrag taucht dort mit auf. Dies ist aber auch notwendig, damit dies korrekt berechnet wird.

Mal folgendes Beispiel:

Gehalt normal 3.000,00

Gehalt 01.-18.04. = 1.800,00

Gehalt 19.-30.04. = 1.200,00

Teilbeschäftigungsverbot 19.-30.04. mit 50% der normalen Arbeitszeit

Somit Mutterschutzlohn 600,00

In der Gehaltsabrechnung wird dann ausgewiesen:

Gehalt 2.400,00

Mutterschutzlohn 600,00

Gesamtgehalt 3.000,00

In dem U2-Antrag ab dem 19.04. wird für das Teilbeschäftigungsverbot € 600,00 Mutterschutzlohn erstattet.

In dem U2-Antrag für den Zeitraum 01.-18.04. werden vom Gehalt in Höhe von 2.400,00 und dem Mutterschutzlohn in Höhe von 600,00 jeweils 18/30 erstattet, also 18/30 von 3.000,00 = 1.800,00. Dies entspricht genau dem Gehalt für den Zeitraum 01.-18.04.2018, das ja auch in voller Höhe erstattet werden soll.

Sollte dies nun nicht zu Ihren Zahlen passen, geben Sie doch mal Beispiele an, wie dies bei Ihnen berechnet ist und was daran falsch ist.

Viele Grüße

Uwe Lutz

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ronald
Beginner
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Hallo Uwe,

ich habe den U2 Antrag noch einmal genau nachgerechnet, es stimmt schon so wie Sie es schreiben. War ein Denkfehler von mir.

Vielen Dank und eine sonnige kurze Woche noch.

Gruß

Ronald Redr

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letzte Antwort am 07.05.2018 07:47:31 von ronald
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