Hallo, ich habe ein Problem mit einem Beschäftigungsverbot. Im Monat April ist die Arbeitnehmerin bis zum 18. mit Beschäftigungsverbot Vollausfall geschlüsselt. Ab dem 19. hat sie ein Individuelle Beschäftigungsverbot Teilentgeltausfall. Ich habe nun den Ausfall Brutto vom 19.-30.04. ermittelt und als Mutterschutzlohn Lohnart 889 geschlüsselt. In den U2 Erstattungsantrag taucht aber genau diese Summe auch bei der Berechnung der 18 Tage Vollausfall mit auf, bei dem 2. Antrag vom 19.04.-30.04. ist es richtig. Weiß hier jemand eine Rat Viele Grüße Ronald
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