Mit Wirkung vom 30.03.2020 tritt eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes in Kraft. Diese sieht eine Entschädigung von AN vor, wenn sie nicht arbeiten können, weil sie ihre Kinder selbst zuhause betreuen müssen, weil KITA oder Schule aufgrund behördlicher Anordnung vorübergehend geschlossen sind. Der Arbeitgeber hat dann für maximal 6 Wochen 67% des Netto-Arbeitsentgelts (max. 2016 €/Monat) an den AN auszuzahlen. Der AG kann dann bei der Regierung (dies ist die Regelung in Bayern) einen Antrag auf Erstattung stellen. Gibt es schon eine Lösung für die Umsetzung in LODAS? Gilt die Regelung auch für Arbeitslohn März 2020?
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