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LODAS: Erstattung 67% Nettolohn bei Arbeitsausfall Kinderbetreuung weg. KITA/Schulschließung

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letzte Antwort am 09.04.2020 15:11:30 von Vanessa_Mertel
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wirschingsabine
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Mit Wirkung vom 30.03.2020 tritt eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes in Kraft. Diese sieht eine Entschädigung von AN vor, wenn sie nicht arbeiten können, weil sie ihre Kinder selbst zuhause betreuen müssen, weil KITA oder Schule aufgrund behördlicher Anordnung vorübergehend geschlossen sind.

Der Arbeitgeber hat dann für maximal 6 Wochen 67% des Netto-Arbeitsentgelts (max. 2016 €/Monat) an den AN auszuzahlen. Der AG kann dann bei der Regierung (dies ist die Regelung in Bayern) einen Antrag auf Erstattung stellen.

 

Gibt es schon eine Lösung für die Umsetzung in LODAS?

Gilt die Regelung auch für Arbeitslohn März 2020?

 

 

 

 

 

DATEV-Mitarbeiter
Vanessa_Mertel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


auf Ihre Fragestellung wurde bereits im Beitrag "Entschädigung Kinderbetreuung - Umsetzung in LODAS"  eingegangen.


Viele Grüße


Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG

Viele Grüße, Vanessa Mertel
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 09.04.2020 15:11:30 von Vanessa_Mertel
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