Hallo Zusammen, gibt’s hierzu neue Erkenntnisse? In den FAQs steht drin, dass Anzahlungen zu berücksichtigen sind. Nur stell ich mir auch die Frage, wie das genau aussehen soll: wenn z.B. eine Leistung Ende Dezember erbracht wurde und hierfür einige Tage vorher im Dezember eine Anzahlung geflossen ist, dann liegt es nahe, dass dieser Umsatz nur einmal zu erfassen ist… wie verhält es sich, wenn die Anzahlung im Mai geflossen ist für eine erbrachte Leistung im Dezember? Ist der Umsatz für die erbr. Leistung im Dezember um die erhaltene Anzahlung aus Mai zu kürzen? Viele Grüße Jasmin
... Mehr anzeigen