Gibt es die Möglichkeit bei der Buchhaltung (von einer Vermittlungsagentur für Künstler) die abzuführende "Ausländersteuer" nach § 50a EStg auf ein bestimmtes Konto zu buchen und die Anmeldung beim BzSt über Kanzlei Rewe vorzunehmen? Quasi wie die ZM-Meldung? Welche Konten spreche ich am besten an?
Hallo,
der Veranstalter ist Vergütungsschuldner und hat die Steuer vom Honorar einzubehalten.
Daher ist die Zahlung gegen das kreditorische Personenkonto zu buchen. Falls dies nicht geführt wird, ist die Zahlung der Steuer auf das Konto zu buchen, auf das auch die Gage (nach Abzug der Steuer!) gebucht wurde.
Das personenbezogene Konto muss nach der Abschaffung des Kontrolmeldeverfahrens so oder so geführt werden.
Sonst kann man die 5.000 Euro Grenze ja nicht überwachen.
Es wäre eh eine Überlegung, dass man sich vorsorglich für jeden 50a Pflichtigen eine Freistellungsbescheinigung holt.
Oder im Vertrag den vorläufigen Einbehalt der 15% bis zum Jahresende vereinbart und diese ausgezahlt werden sobald fest steht, dass die 5.000 Euro nicht überschritten werden. 🤷
Hat jemand da Erfahrungen? Das Thema ist in der Literatur so wenig behandelt ,dass es echt undurchdringlich ist. 🤷 Würde gerne Mal jemand aus der Praxis sprechen der sich auch damit rumplagen muss. Kann ja eigentlich nicht sein, dass niemand hier einen Mandanten der Urheberrechte oder redaktionelle Leistungen aus dem Ausland bezieht. 🤔
Irgendwie hat kaum einer eine Antwort darauf.