Hallo @sabines_, Sie haben eine Zahlungsbedingung angelegt oder geändert und Geschäftspartnern zugeordnet. Die Fälligkeit der offenen Posten verändert sich in der OPOS-Liste/im OPOS-Konto jedoch nicht. Wenn angelegte und zugeordnete Zahlungsbedingungen nicht greifen, kann das verschiedene Ursachen haben: Die Zahlungsbedingung wurde erfasst und zugeordnet, als die Rechnung bereits erfasst war. Ausführliche Informationen zur Festlegung und Änderung von Fälligkeiten und Zahlungsbedingungen finden Sie unter OPOS - Fälligkeiten und Zahlungsbedingungen festlegen. Bei den betroffenen Posten handelt es sich um Gutschriften. Wie Sie dabei vorgehen, erfahren Sie unter Tipps zur Belegfeld 2 - Erfassung unter "Fälligkeiten bei Gutschriften ermitteln". Die Rechnungsposten haben ein Zahlungskennzeichen. Ausführliche Informationen zu den OPOS-Informationen finden Sie unter OPOS-Informationen erfassen. Die Bezeichnung der Zahlungsbedingung ist erfasst, die Angaben zur Fälligkeit (Skonto, Tage, Datum etc.) fehlen. Ausführliche Informationen zum Anlegen und Ändern einer Zahlungsbedingung finden Sie unter Zahlungsbedingung anlegen oder ändern. Bei weiteren Fragen buchen Sie gerne einen Termin beim Rechnungswesen-Service Kontakt zu DATEV oder schicken uns einen Servicekontakt.
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