Mit der IAP müsste der Arbeitgeber ja dann aber noch einmal Geld in die Hand nehmen ... das fände ich semioptimal. Ich habe mal eine entsprechende Konstellation wie folgt gelöst: Die Nachberechnung habe ich "normal" durchgeführt im Rahmen einer Probeabrechnung. Aus dieser Probeabrechnung konnte ich dann jene SV-Anteile der Arbeitnehmer ermitteln, die arbeitsrechtlich nun alleine vom Arbeitgeber übernommen werden müssen. Anschließend habe ich durch die Neuanlage eines Nettobezuges diese Beträge bei den einzelnen Mitarbeitern wieder erfasst, so dass diese in Summe nicht durch die SV belastet waren. Etwas hemdsärmelig zwar, aber mir fiel damals nichts besseres ein. 😉 VG
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