Hallo Herr Kollege @agmü ich befürchte, da wurde auch ich missverstanden. Effizienz und Rechtssicherheit steht hier nicht zur Entweder-Oder-Wahl. Mein Laufzettel zur korrekten Rechnungserstellung hat mehrere Prüfebenen bei den befassten REFA sowie dem verantwortenden Rechnungsunterzeichnenden. Die dann zu signierenden Rechnungen sind korrekt und durch den Verantwortlichen geprüft. Der DATEV Vorgang derzeit ermöglicht keinen strukturierten Vorgang alle so errichteten Rechnungen zu signieren und automatisiert oder strukturiert durch das Personal versenden zu lassen. Hier fehlt es zum einen schon einer Merkmals-Logistik (liegt mir eine Einwilligung zum E-Mail Versand vor? Liegt mir - kammerseitig empfohlen - die Zusatzvereinbarung digitale Rechnung vor? Das kann ich nirgendwo hinterlegen.) Das sind nur Beispiele an wie vielen Stellen der Rechnungslaufprozess nicht auf die aktuellen Bedürfnisse konzipiert ist, siehe im übrigen auch meine Ausführungen oben. Ich weiß, dass DATEV DMS in einer anderen Abteilung verantwortet wird. Das kann ich als Antwort für fehlende Integration in die Produktlandschaft aber nicht akzeptieren. DMS bietet viele Vorteile, die ich nicht mehr missen möchte. @agmü schrieb: Hallo Herr Kollege @RA-Bankel , [...] Vom Softwarehersteller meines Vertrauens erwarte ich hingegen Unterstützung und Entlastung bei der rechtssicheren Abwicklung meiner Mandate. Dabei erwarte ich zwar auch, dass die Unterstützung zur Effizienzgewinnen bei der Bearbeitung führt nicht aber dass gesetzlichen Vorgaben auf dem Altar der Effizienz geopfert werden. Da stimme ich ihnen zu und verlange nichts anderes. Unter uns: § 10 RVG ist aktuell nicht in der Anwaltssoftware abgebildet. Die Zwischenlösung aus der beA-Versand-Logik ist ein Zufallsprodukt des Anwendungsdesigns, aber doch sicher nicht das Ergebnis eines softwareherstellerseitigen Planungsprodukt "Rechnungsstellung des Anwalts in 2023". Beste Grüße
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