abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Digitale Rechtsanwaltsrechnung, § 10 RVG, qualifiziert elektronische Signatur der Rechnung

7
letzte Antwort am 16.05.2023 09:47:39 von RA-Bankel
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
RA-Bankel
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 8
555 Mal angesehen

Hallo,

 

im Zusammenhang mit dem Kommunikationspaket prüfe ich gerade den Wechsel auf digitale Rechnungen als RA-Rechnungsersteller.

 

Der Meinungsstand zu § 10 RVG scheint (ohne gerichtliche Verbriefung) einhellig dahingehend zu gehen, dass §§ 126 (3) und 126a BGB über die "eigenhändig zu unterzeichnen und mitzuteilen"-Vorgabe des § 10 RVG hinweghelfen.

 

D.h. aber, dass ich zur Erstellung einer durchsetzbaren Rechnung eine qualifizierte elektronische Signatur an der Rechnung aufbringen muss. Ist eine Signatur der Rechnung in dem Vorgang über das Kommunikationspaket enthalten/vorgesehen?

 

Danke, ich finde gerade dazu wenig bis nichts.

 

Beste Grüße

DATEV-Mitarbeiter
Sebastian_Günther
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 8
529 Mal angesehen

Hallo @RA-Bankel!

 

Vielen Dank für Ihre Nachfrage. In DATEV Anwalt classic und Kommunikationspaket können gegenwärtig per beA zu versendende Dokumente signiert werden. Wir verwenden dafür eine Softwarekomponente („KSW Toolkit“) der Bundesrechtsanwaltskammer.

 

Rein technisch betrachtet kann eine Signatur auch für andere Zwecke angebracht werden. Die Bundesrechtsanwaltskammer schließt jedoch, nach unserer Lesart, diese anderen Zwecke in den Nutzungsbedingungen der Softwarekomponente aus. Das ist auch ein Grund, weshalb wir keinen für den Rechnungsversand optimierten Signieren-Workflow anbieten können.

 

Wir arbeiten jedoch an der Integration der Fernsignatur (BNotK), welche das bisherige Signierverfahren über die beA-Karte ablösen wird. Die Nutzungsbedingungen der Fernsignatur sind offener gestaltet.

 

Wir wollen Ihr Anliegen daher gerne aufgreifen und nach Implementierung der Fernsignatur weiter diskutieren.

 

Grüße aus Mittelfranken,

Sebastian Günther

RA-Bankel
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 8
514 Mal angesehen

Danke für die Positionierung Herr Günther.

 

Da wir (wie wahrscheinlich viele Berufskollegen) über eine eigene Signatursoftware verfügen, wäre als Interimsworkaround eine Zwischenablage zur Signatur auf der Windows-Datei-Ebene ggf. hilfreich. 

 

Bitte bedenken Sie auch, dass der Rechnungsersteller meistens nicht der Signierende ist. D.h. eine "Signierung" als Prozessschritt im Vorgang "Rechnungserstellung" wäre nicht hilfreich, da ich bei der Rechnungsproduktion nicht daneben sitze zum Zwischensignieren. Ich bräuchte viel mehr ein Sammelbecken zum Signieren aller Rechnungen, die dann per Email versendet werden (und hoffentlich auch automatisch zu den Abrechnungsakten abgelegt werden).

 

In der Zwischenzeit ist dieser Teil des Kommunikationspakets leider nicht nutzbar, da die errichteten Digitalrechnungen keine Fälligkeit herbeiführen. Das wäre zwar ggf. heilbar im Streitfall, aber wenn ich einen Honorarprozess führe, möchte ich ungern noch meine Abrechnung nachträglich nachbessern.

 

Beste Grüße

RA-Bankel
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 4 von 8
433 Mal angesehen

Hallo DATEV,

hallo @Sebastian_Günther 

 

ein halbes Jahr später errichte ich mit meinem professionellen Anwaltsprogramm weiterhin keine wirksame digitale Anwaltsrechnung. Ein Workflow (der auch für DMS Kunden funktioniert - ein Produkt aus ihrem Haus) ist natürlich - dem Problem nachfolgend - auch nicht vorhanden.

 

Warum?

Wann?

 

Entschuldigen Sie bitte die direkte Ansprache - aber ich empfinde Kundenfrust. Den möchte ich teilen. Mit Ihnen. 

 

Grüße

RA Bankel

 

 

agmü
Meister
Offline Online
Nachricht 5 von 8
425 Mal angesehen

Hallo Herr Kollege,

 

wir "behelfen" uns mit folgender Vorgehensweise:

 

Rechnung wird erstellt und landet - ggf. mit weiteren Dokumenten in der Postmappe "zu signieren".

 

sieht bei uns dann so aus:

 

20230511-01.jpg

 

dort können Sie eine qeS ohne weiteres anbringen.  Das 1008299 Dokument beschreibt die Vorgehensweise für einen Schriftsatz.  

 

Statt die Nachricht dann in den Postausgangskorb zu legen, wird die Rechnung mit dem Kontextlink "über E-Mail versenden" versendet.

 

Damit können Sie die Rechnung mit qeS an den Mandanten versenden.

 

Andreas G. Müller - Rechtsanwalt -
frei nach dem Motto: "Gestern standen wir am Abgrund, heute sind wir einen Schritt weiter."
RA-Bankel
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 6 von 8
414 Mal angesehen

Danke, Herr Kollege. Das sind gute Tipps.

 

Meine Probleme:

 

- DMS und Postmappen sind unterschiedliche Systeme; ich mag ungern mehr Schauplätze bespielen als notwendig (siehe da schon die holpernde Schnittstellenlage zum Anwaltspostfach/DMS) - meine (professionelle) Dokumentenlösung sollte ein stimmiges System anbieten. 

- Ich muss den monatlichen Roll-Out von 200-400 Rechnungen koordinieren; ich brauche ein sinnvolles System, welches nach der Einzelbefassung "Rechnungserstellung" automatisiertes Versendeverfahren, Ablage und Doku für mich managet. Einzelklickerledigung ist mir schlicht zu teuer und die Ressource Mitarbeiter ist mir für einen softwareseitig lösbaren Vorgang zu schade. Die REFA sind kluge Köpfe, die Hirnleistung brauch ich nicht bei der Klickarbeit sondern im Mandat.

 

Rechnungserstellung (digital), Signatur, Versand und Ablage ist eine erwartbare Anforderung an ein Anwaltsprogramm.

Wir verschlafen hier - im grünen Schein des DATEV Logos - einen wichtigen Schritt zur digitalen Kanzlei. 

 

Das hat alles nichts mit Ihrer Antwort zu tun, Herr Kollege @agmü - ich bin dankbar für die Tipps. Wie gesagt, ich teile nur Frust.

 

Beste Grüße

agmü
Meister
Offline Online
Nachricht 7 von 8
366 Mal angesehen

Hallo Herr Kollege  @RA-Bankel ,

 

offensichtlich habe ich Ihren Post an @Sebastian_Günther falsch interpretiert.

 

In Anwalt classic ist das Problem der elektronischen Signatur einer Ausgangsrechnung gelöst. In DMS scheint das Problem nicht gelöst zu sein - ich selbst nutze das überdimensionierte DMS nicht.  

 

Ja die Schnittstelle zwischen APO und DMS ist mehr als nur holperig, wie mir immer wieder berichtet wird.  Ich verstehe auch, dass Sie nur ungern an mehreren Stellen im System arbeiten wollen.  Allerdings liegen die Entwicklungen im DMS nicht im Anwaltsbereich, sondern in einer anderen Abteilung - dies nur zur Erklärung.

 

Auch wenn ich nachvollziehen kann, dass die Anzahl der Ausgangsrechnungen nach einer Möglichkeit zu effizienten Bearbeitung schreit, rege ich an, darüber nachzudenken, ob Effizienz vor Rechtssicherheit gehen darf, wenn bedacht wird, welcher Zweck mit der eigenhändigen Unterschrift bezweckt und welche Konsequenz sich im Fehlerfall hieraus ergeben.

 

Ist-Rechtslage (eigenhändige Unterschrift) und Soll-Rechtslage (= Anpassung an digitale Prozesse) können nicht von Softwareherstellern gelöst werden.  Dies ist Sache des Gesetzgebers.

 

Vom Softwarehersteller meines Vertrauens erwarte ich hingegen Unterstützung und Entlastung bei der rechtssicheren Abwicklung meiner Mandate. Dabei erwarte ich zwar auch, dass die Unterstützung zur Effizienzgewinnen bei der Bearbeitung führt nicht aber dass gesetzlichen Vorgaben auf dem Altar der Effizienz geopfert werden.

Andreas G. Müller - Rechtsanwalt -
frei nach dem Motto: "Gestern standen wir am Abgrund, heute sind wir einen Schritt weiter."
RA-Bankel
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 8 von 8
332 Mal angesehen

Hallo Herr Kollege @agmü 

 

ich befürchte, da wurde auch ich missverstanden.

 

Effizienz und Rechtssicherheit steht hier nicht zur Entweder-Oder-Wahl. Mein Laufzettel zur korrekten Rechnungserstellung hat mehrere Prüfebenen bei den befassten REFA sowie dem verantwortenden Rechnungsunterzeichnenden. Die dann zu signierenden Rechnungen sind korrekt und durch den Verantwortlichen geprüft.

 

Der DATEV Vorgang derzeit ermöglicht keinen strukturierten Vorgang alle so errichteten Rechnungen zu signieren und automatisiert oder strukturiert durch das Personal versenden zu lassen. Hier fehlt es zum einen schon einer Merkmals-Logistik (liegt mir eine Einwilligung zum E-Mail Versand vor? Liegt mir - kammerseitig empfohlen - die Zusatzvereinbarung digitale Rechnung vor? Das kann ich nirgendwo hinterlegen.) Das sind nur Beispiele an wie vielen Stellen der Rechnungslaufprozess nicht auf die aktuellen Bedürfnisse konzipiert ist, siehe im übrigen auch meine Ausführungen oben.

 

Ich weiß, dass DATEV DMS in einer anderen Abteilung verantwortet wird. Das kann ich als Antwort für fehlende Integration in die Produktlandschaft aber nicht akzeptieren. DMS bietet viele Vorteile, die ich nicht mehr missen möchte. 

 


@agmü  schrieb:

Hallo Herr Kollege  @RA-Bankel ,

[...] Vom Softwarehersteller meines Vertrauens erwarte ich hingegen Unterstützung und Entlastung bei der rechtssicheren Abwicklung meiner Mandate. Dabei erwarte ich zwar auch, dass die Unterstützung zur Effizienzgewinnen bei der Bearbeitung führt nicht aber dass gesetzlichen Vorgaben auf dem Altar der Effizienz geopfert werden.


Da stimme ich ihnen zu und verlange nichts anderes. Unter uns: § 10 RVG ist aktuell nicht in der Anwaltssoftware abgebildet. Die Zwischenlösung aus der beA-Versand-Logik ist ein Zufallsprodukt des Anwendungsdesigns, aber doch sicher nicht das Ergebnis eines softwareherstellerseitigen Planungsprodukt "Rechnungsstellung des Anwalts in 2023". 


Beste Grüße

 

0 Kudos
7
letzte Antwort am 16.05.2023 09:47:39 von RA-Bankel
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage