Hallo, so ungewöhnlich ist das aber nicht ... Ich hatte Anfang 2015 den Sachverhalt, dass ein Vater seinen Betrieb (EU) auf die beiden Töchter (oHG) überleitete. Auch dabei blieb die bisherige Betriebsnummer erhalten und wir schlagen uns noch heute damit herum, dass trotz ordnungsgemäßer Stammdatenpflege in der Datei der Arbeitsagentur bei etlichen Krankenkassen immer noch/wieder der alte Stammsatz mit den Daten des Vaters herumgeistert, was dann zwangsläufig zu falsch adressierten Anschreiben der Kassen führt. Das ist aber ein Problem in der Software der jeweiligen Kasse. Ansonsten läuft das Ganze unproblematisch, da unser "Stabwechsel" mit einem Jahreswechsel einherging. Schönes Wochenende R.Hein
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