Hallo zusammen,
ich habe im April eine mitarbeitende Ehefrau bei der DEÜV mit Abgabegrund 10 und dem Statuskennzeichen 1 übermittelt.
Das anschließende Statusfeststellungsverfahren ist wegen noch fehlender Unterlagen nicht erfolgt.
Die Clearingstelle hat darum gebeten, das Statusfeststellungsverfahren jetzt im August mit dem ehemaligen Eintrittsdatum nochmals anzustoßen.
Wer kann mir hier Infos geben, was ich jetzt im Programm Lohn und Gehalt tun muss, um die Meldung nochmals zu senden?
Freue mich auf Antworten!
Liebe Grüße,
Elke Fritsch
Hallo,
im Normalfall sollte es reichen, wenn Sie nun die vollständigen Unterlagen einreichen und um Statusfeststellung bitten. Sie könnten noch auf das fehlgeschlagene Verfahren hinweisen.
Eine erneute DEÜV-Anmeldung sollte nicht notwendig sein.
Viele Grüße
T. Reich
Guten Morgen Herr Reich,
vielen Dank für Ihren Hinweis. Die Clearingstelle war tatsächlich unproblematisch.
Letztlich war die Krankenkasse das Problem, da dort die Mitgliedschaft mittlerweile storniert wurde.
Da ich über das Lohn- und Gehaltprogramm keine Meldung rückwirkend versenden konnte, habe ich es über SV-Net gemacht und von der Krankenkasse dann eine positive Rückmeldung erhalten.
Dort wartet man jetzt, bis die Clearingstelle mit den mittlerweile eingereichten Unterlagen zu einem Ergebnis gekommen ist.
Herzliche Grüße,
Elke Fritsch