Das Bundeszentralamt für Steuern hat mir heute auf eine Mail Anfrage folgendes geantwortet: Guten Morgen, die Teilnahme an der Sonderregelung können Sie wie nachstehend beschrieben für Ihre Mandanten erklären, wobei Sie Schritt 1 überspringen können, wenn Sie bereits im Besitz eines BOP-Zertifikats oder eines Elster-Zertifikates sind. Schritt 1: Beantragung eines Zertifikats Zum Login in das BZStOnline-Portal benötigen Sie ein Zertifikat. Der einfachste und schnellste Weg zum Erhalt eines Zertifikats ist die Antragstellung im ElsterOnline-Portal, das Sie über den folgenden Link erreichen: https://www.elster.de/eportal/registrierung-auswahl Auf der erreichten Seite klicken Sie auf den Button „Weiter“ und folgen den weiteren Anweisungen. Schritt 2: Erklärung der Teilnahme am One-Stop-Shop (OSS), EU-Regelung Sie rufen zunächst die Startseite des BZStOnline-Portals über folgenden Link auf: https://www.elster.de/bportal/start Sie loggen sich mit Hilfe Ihres Zertifikats in das Portal ein. Nach dem Login klicken Sie links in der Menüleiste den Punkt „Formulare & Leistungen“ und danach den Punkt „Alle Formulare“ an. Auf der Inhaltsseite klicken Sie nun unter der Rubrik „Steuer-International“ den Punkt „One-Stop-Shop (OSS) für in der EU ansässige Unternehmer - EU-Regelung (vormals Mini-One-Stop-Shop)“ an. Sie sehen nun den Punkt „Registrierungsanzeige für die Teilnahme an der OSS EU-Regelung (vormals Mini-One-Stop-Shop)“. Nach Anklicken wird das gleichnamige Formular geöffnet. Dieses füllen Sie nun vollständig aus, prüfen danach Ihre Eingaben und senden es ab. Wenn Sie die Registrierung am OSS Verfahren für Ihre Mandanten vornehmen, ist von den Mandanten keine eigene Registrierungsanzeige zu stellen. Das hilft dem ein oder anderen hoffentlich auch weiter!
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