Hallo Bibi Hpl, wenn der Lohnnachweis nicht übermittelt werden kann, ist i.d.R. auch ein Fehlerprotokoll vorhanden. Sind die Auswertungen 420-424 unter Mandantendaten | Auswertungssteuerung | Standardauswertungen angelegt? Wenn ja, gibt es womöglich eine Abweichung zum Rechenzentrumsbestand. Um dies zu prüfen, holen Sie sich die Stammdaten aus dem Rechenzentrum über Mandant | Schließen und im Anschluss über Mandant | Daten holen | Stammdaten. Wichtig ist, dass alle geänderten Stammdaten im Rechenzentrum verarbeitet sind, bevor Sie diesen Schritt durchführen. Prüfen Sie nach dem Holen der Stammdaten, ob die Auswertungen vorhanden sind. Wenn Nein, legen Sie diese an und führen Sie eine Wiederabrechnung komplett durch. Der Lohnnachweis kann auch mit der Erstabrechnung Januar erstellt werden, hierbei muss jedoch für einen Arbeitnehmer eine Nachberechnung auf Dezember 18 angestoßen werden. Sind die Auswertungen vorhanden, und erhalten Sie kein Fehlerprotokoll, setzen Sie sich bitte über einen anderen Servicekanal mit uns in Verbindung, damit wir uns den Sachverhalt ansehen können. Mit freundlichen Grüßen Wolfgang Stein Personalwirtschaft DATEV eG
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