Das geht meines Wissens nicht. Der Monatabschluss kann erst durchgeführt werden, wenn alle abrechenbaren Mitarbeiter abgerechnet wurden. Nach dem Monatabschluss müssen dann die Beitragsnachweise und Meldungen etc. ans RZ gesendet werden. Den Mitarbeiter, der über Elstam angemeldet wurde, können Sie erst löschen, wenn Sie ihn über Elstam zum Folgetag der Anmeldung wieder abmelden. vorausgesetzt, er wurde noch nicht abgerechnet und es wurde noch kein Monatsabschluss erstellt. Viel Hilfe gibt da auch dier Progammteil LEXinform.
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