Hallo P. Gertje, damit die Stammdatenänderung bei der Übermittlung der Prüfungsdaten berücksichtigt werden kann, ist eine Lohnabrechnung mit Nachberechnung notwendig. Eine Nachberechnung ist grundsätzlich nur für das aktuelle Jahr und das Vorjahr möglich. Liegt der fehlerhafte Datensatz in einem Zeitraum, welcher nicht mehr nachberechnet werden kann, werden die Daten für die euBP wieder abgelehnt. Die Anpassung des Vornamens kann nicht mehr berücksichtigt werden. Ist dies der Fall, empfehle ich Ihnen als Alternative die RV-Prüfung via Lohn-Archiv-DVD durchzuführen.
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