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Kann ich in Lohn und Gehalt nur einen Mitarbeiter für mehrere Monate abrechnen?

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letzte Antwort am 15.11.2018 22:14:35 von katrink
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katrink
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Hallo Zusammen,

ich arbeite nun erst seit kurzem mit Lohn und Gehalt und komme nicht weiter. Ein Mandant hat 2 Mitarbeiter seit Februar 2018, die bisher noch nicht angemeldet wurden. Ich habe nun beide in Lohn und Gehalt erfasst und möchte nur einen dieser Mitarbeiter für die Monate Februar bis Oktober 2018 abrechnen. Es ist ein Minijobber, die Meldung geht also an die Knappschaft. Februar hat problemlos geklappt, die anderen Monate gehen aber nicht, weil der 2. Mitarbeiter noch nicht abgerechnet ist. Ich kann ohne Abrechnung des 2. Mitarbeiters keinen Monatsabschluss machen und dann auch die Folgemonate für den Minijobber nicht abrechnen.

Gibt es irgendeinen Trick, wie ich nur den einen Mitarbeiter bis Oktober abrechnen kann? Ich habe schon versucht den anderen Mitarbeiter zu löschen, das geht aber nicht, da dieser schon über ElStaM angemeldet wurde (ist als Gesellschafter-GF nicht sozialversicherungspflichtig, nur Lohnsteuer fällt an).

Viele Grüße

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p_gertje
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Das geht meines Wissens nicht.

Der Monatabschluss kann erst durchgeführt werden, wenn alle abrechenbaren Mitarbeiter abgerechnet wurden.

Nach dem Monatabschluss müssen dann die Beitragsnachweise und Meldungen etc. ans RZ gesendet werden.

Den Mitarbeiter, der über Elstam angemeldet wurde, können Sie erst löschen, wenn Sie ihn über Elstam zum Folgetag der Anmeldung wieder abmelden. vorausgesetzt, er wurde noch nicht abgerechnet und es wurde noch kein Monatsabschluss erstellt. Viel Hilfe gibt da auch dier Progammteil LEXinform.

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t_r_
Allwissender
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Wieso wollen Sie den zweiten Mitarbeiter nicht abrechnen? Ab wann soll den der zweite Mitarbeiter beschäftigt sein?

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cro
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Hallo,

lassen Sie den GGF am Eintrittstag wieder austreten, wenn er nicht mehr zu löschen ist.

Danach den Minijobber für die Monate bis Oktober abrechnen.

Wenn der GGF dann doch wieder Bezüge bekommen soll, können Sie alles rückwirkend (auch noch im November oder noch später) nachholen (incl. Februar).

Gruß

C. Rohwäder

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Wenn der GGF dann doch wieder Bezüge bekommen soll, können Sie alles rückwirkend (auch noch im November oder noch später) nachholen (incl. Februar).

Technisch ist dies sicherlich so umsetzbar. Ich würde hier aber sehr genau die Prüfung einer verdeckten Gewinnausschüttung vornehmen.

Viele Grüße

Uwe Lutz

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cro
Experte
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Hallo,

korrekt, und wir sollten es hier auch ungedingt bei der technischen Betrachtung belassen.

Gruß

C. Rohwäder

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mhaas
Fachmann
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Da haben Sie grundsätzlich recht. Wobei hier ja dokumentiert ist, dass das nur abrechnungstechnisch(?) zunächst ausgesetzt wurde.

Aber - so gern wir hier auch helfen - Herr Rohwäder hat recht: technische Beratung ist ok, der Rest sollte dann durch den Steuerberater oder Rechtsanwalt geklärt werden.

Lang may yer lum reek
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katrink
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Der zweite Mitarbeiter soll auch zeitnah angemeldet werden. Also voraussichtlich in den nächsten 4 Wochen. Wir wollten nur den Minijobber schon mal fertig machen, weil es sowieso schon zu spät ist.

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katrink
Beginner
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Vielen Dank für die vielen hilfreichen Rückmeldungen!

Dann wäre wohl tatsächlich die einzige Möglichkeit, den GGF wieder abzumelden über ElStaM, um den Minijobber einzeln abrechnen zu können. So kann ich das weitere Vorgehen planen. Der GGF hat sein Gehalt bereits bekommen entsprechend seinem Anstellungsvertrag. Es geht nur um die Lohnanmeldung.

8
letzte Antwort am 15.11.2018 22:14:35 von katrink
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