@Löwenstadt schrieb: Ist es korrekt, dass die Belegbilder nach der Übergabe für die abgebende Kanzlei nicht mehr abrufbar sind? Ja. Ansonsten würden Sie ja für alle ehemaligen Mandanten dauerhaft weiterhin die Kosten für Belege Online tragen. Sichern Sie die Belegbilder vor einer Mandatsübergabe zusätzlich? Nein, warum? Die hat doch jetzt der neue Berater. Wie gehen Sie mit späteren Rückfragen zu bereits bearbeiteten Jahren um, wenn die Belegbilder nicht mehr verfügbar sind? Dann muss der Mandant uns den Beleg zur Verfügung stellen. Und ganz ehrlich: Wie oft kommt das vor? Gibt es hierfür von DATEV empfohlene Vorgehensweisen oder Best Practices? So, wie es bei Ihnen gelaufen ist, ist es ganz normal. Wen Sie die Belegbilder behalten möchten, können Sie sich vor Abgabe einen Rechnungswesen-Archiv-Export anfordern: 1027560 - Export steuerliche Außenprüfung RZ über Bestandsmanagement - DATEV Wissensplattform Dokument Da wäre mir der Speicherplatz aber echt zu schade. Und die Belege Online-Bestände zu behalten, ist schlicht zu teuer. Das ist ja ungefähr so, als würden Sie die Kfz-Steuer weiter bezahlen für ein Auto, das Sie längst verkauft haben.
... Mehr anzeigen