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Digitale Einspruchseinlegung bei Grunderwerbsteuerfällen

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letzte Antwort am 11.05.2026 09:46:25 von Interceptor
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Löwenstadt
Neuling
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Digitale Einspruchseinlegung bei Grunderwerbsteuerfällen ohne dauerhafte Mandatsanlage

Wir erhalten regelmäßig Grunderwerbsteuerbescheide, gegen die Einspruch eingelegt werden soll. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass die digitale Finanzamt‑Kommunikation in DATEV meist nur für das Wohnsitzfinanzamt bzw. für ESt/USt eingerichtet ist.

 

Für Grunderwerbsteuerfälle (zuständig ist häufig ein anderes Finanzamt) ist das jeweilige Finanzamt nicht auswählbar bzw. die digitale Kommunikation nicht aktiv.

 

Erschwerend kommt hinzu, dass die Fälle teilweise mehrere Beteiligte betreffen, die keine laufenden Mandanten bei uns sind und für die wir nur einmalig tätig werden. Für diese Einzelfälle möchten wir keine neue Mandantennummer anlegen.

 

Meine Fragen an die Community:

  • Gibt es eine Möglichkeit, Einsprüche bzw. die digitale Kommunikation in solchen Fällen über DATEV abzuwickeln,
    z. B. über ein zentrales / neutrales DATEV‑Postfach, ohne eine neue Mandantennummer anzulegen?
  • Falls das nicht vorgesehen ist:
    Welche DATEV‑konforme Vorgehensweise wird in solchen Konstellationen empfohlen
    (z. B. papiergebundener Einspruch, ELSTER außerhalb von DATEV, temporäre Mandatsanlage o. Ä.)?

Vielen Dank für Erfahrungswerte und pragmatische Lösungen aus der Praxis.

ErgonomischerBürostuhl
Aufsteiger
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Wir haben nicht genau den gleichen Fall, aber alle Einsprüche die wir nicht via "Digitale Kommunikation mit der Finanzverwaltung" senden können, senden wir einfach via ELSTER. Die Anwendung ist zwar nach wie vor nicht schön, aber der Aufbau bei Einsprüchen ist dann doch wieder einfacher, als es irgendwie im DATEV Arbeitsplatz zu versuchen und die Anwendungen so zu verbiegen ist dann doch zu viel aufwand aus unserer Sicht.

viele Grüße - Philip Hönicke
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Interceptor
Erfahrener
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letzte Antwort am 11.05.2026 09:46:25 von Interceptor
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