Digitale Einspruchseinlegung bei Grunderwerbsteuerfällen ohne dauerhafte Mandatsanlage Wir erhalten regelmäßig Grunderwerbsteuerbescheide, gegen die Einspruch eingelegt werden soll. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass die digitale Finanzamt‑Kommunikation in DATEV meist nur für das Wohnsitzfinanzamt bzw. für ESt/USt eingerichtet ist. Für Grunderwerbsteuerfälle (zuständig ist häufig ein anderes Finanzamt) ist das jeweilige Finanzamt nicht auswählbar bzw. die digitale Kommunikation nicht aktiv. Erschwerend kommt hinzu, dass die Fälle teilweise mehrere Beteiligte betreffen, die keine laufenden Mandanten bei uns sind und für die wir nur einmalig tätig werden. Für diese Einzelfälle möchten wir keine neue Mandantennummer anlegen. Meine Fragen an die Community: Gibt es eine Möglichkeit, Einsprüche bzw. die digitale Kommunikation in solchen Fällen über DATEV abzuwickeln, z. B. über ein zentrales / neutrales DATEV‑Postfach, ohne eine neue Mandantennummer anzulegen? Falls das nicht vorgesehen ist: Welche DATEV‑konforme Vorgehensweise wird in solchen Konstellationen empfohlen (z. B. papiergebundener Einspruch, ELSTER außerhalb von DATEV, temporäre Mandatsanlage o. Ä.)? Vielen Dank für Erfahrungswerte und pragmatische Lösungen aus der Praxis.
... Mehr anzeigen