für 2025 ist das nicht mehr korrigierbar. Auf Haftungsgründen schicken wir in solchen Fällen dem Betriebsstättenfinanzamt des Arbeitgebers einen Ausdruck der Lohnsteuerbescheinigung und erläutern den Sachverhalt. Es gibt aber auch einen Vordruck der Finanzverwaltung dafür.
... Mehr anzeigen