Wenn der Arbeitgeber vorsteuerabzugsberechtigt ist und der Arbeitgeber der Vertragspartner ist (Firmenmitgliedschaft) dann erhält dieser die Rechnung inkl. UST. Die Vorsteuern darf er dann absetzen. Eine betriebliche Veranlassung liegt bei gesundheitstypischen Angeboten immer vor. Mitarbeiter sollen ja lange fit und gesund bleiben. 😉
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