Moin, im Idealfall sollte meiner Meinung nach beide Kanzleien über die mandantengenutzte Beraternummer Leistungen bearbeiten. Kanzlei 1 & 2 müssen die Leistungen auf die mandantengenutzte Beraternummer übertragen. Damit das sauber abgebildet werden kann, müssen Personen aus Kanzlei 2 zugeordnet werden zur Kanzlei 1. Hat Kanzlei 2 entsprechend einen Betriebsstätten-mIDentity für die Kommunikation im Einsatz, benötigt auch dieser das Recht auf "DATEV DFÜ" innerhalb der Rechteverwaltung online. Entsprechend muss auch dieser Betriebsstätten-mIDentity der Kanzlei 1 zugeordnet werden, damit die Lohnaufträge verarbeitet werden können. Sind alle Leistungen auf demselben Ordnungsbegriff und wurden insoweit konfiguriert, dass DATEV DFÜ freigegeben wurde, dann bekommen Sie alles in einem DUo-Bestand für den Mandanten abgebildet. Vorteil ist hierdurch auch ganz klar, dass das Mandat nur einmalig DUo und Zugangsmedien benötigt, obwohl die Datenquellen sich in unterschiedlichen DATEV-Mitgliedschaften befinden. Sie wollen alle notwendigen Personen und ggf. auch den Betriebsstätten-mIDentity der Kanzlei zuordnen, welche die mandantengenutzte Beraternummer angelegt hat. Über welches Programm wird der Lohn abgerechnet in Kanzlei 2? Kanzlei 1 könnte nach Übertragung der Daten auf den Ordnungsbegriff mit mandantengenutzter Beraternummer einfach die Stammdaten holen und damit eine verknüpfte Leistung zum zentralen Mandanten erhalten. Die Bestellung sollte dann kein Thema mehr sein. Freundliche Grüße
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