Es sei oft missverstanden worden, dass lediglich das Vorliegen eines Umsatzrückgangs einen Anspruch auf die Soforthilfe begründet habe Ein Satz aus dem Gespräch vom Verband mit dem RP (Seite 4 im pdf, Punkt 3) Gibt das RP hiermit nicht indirekt zu, dass die Formulierungen damals missverständlich und nicht eindeutig waren? Wie seht ihr das? (Ich bin Laie und hoffe auf eure Expertenmeinung)
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