Hallo, beim Beschäftigungsverbot werden Einmalzahlungen in das Mutterschaftsgeld, was für das BV gezahlt wird nicht mit einbezogen. Sie hat ja beide Prämien bereits erhalten und somit müssen die nicht ausgeglichen werden. Bei Krankengeld werden nur fiktive Zuschläge für z. Bsp. Nachtschicht mit eingerechnet. Der Anwalt wird es einfach mal versuchen, dem kann und sollte man aber widersprechen. Die Rechnung, die Sie selbst gemacht haben ist plausibel. Schöne Grüße
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