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Eigenbeteiligung der Mitarbeiter an KFZ Kosten - Ist das so möglich bzw. korrekt?

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letzte Antwort am 25.07.2025 10:05:26 von jjunker
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CareatHome
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Nachricht 1 von 8
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Guten Tag,

 

wenn der geldwerte Vorteil eines Dienstwagens zb 500€ (1% Methode) sind und der Mitarbeiter pauschal mit 300€ an den KFZ Kosten beteiligt wird. Wäre oben im Brutto ja eine Neutralisierung vorhanden, korrekt? Und im Netto werden dann die 500€ nochmal abgezogen?

 

Also wenn jemand ca 2000 netto ohne Dienstwagen hätte, dann hätte er inklusive Dienstwagen und abzüglich Selbstbeteilgung ca 1500€ netto?


Und ein Fahrtenbuch wäre trotzdem nicht nötig oder? Also wir wollen nachher mit dem Finanzamt keinen Ärger.

Vielen Dank!

GSC13
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Nachricht 2 von 8
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Hallo, vielleicht habe ich es nicht richtig verstanden, aber mMn ist entweder die 1%-Regel oder eine Selbtbeteiligung möglich. Aber beides zusammen macht keinen Sinn. Bei der Selbstbeteiligung müsste dann auch genau festgelegt werden, wie der MA den PKW nutzen darf und was mit Selbstbeteiligung alles abgegolten ist (Kraftstoff, Repraturen, Versicherung etc.). Das Rechenbeispiel ist ja auch immer abhängig von der Steuerklasse und den zusätzlichen Angaben. Außerdem fehlt da noch die km-Berechnung für die Fahrten zwischen Wohnung und 1. Tätigkeitsstätte.

Soweit meine Einschätzung

Schöne Grüße 

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pogo
Experte
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Nachricht 3 von 8
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Das passt so.

 

Ich würde allerdings einen eigenen Nettoabzug für die Zuzahlung einrichten, einfach damit man zwischen Zuzahlung und versteuerter Kfz-Nutzung besser unterscheiden kann.

Denn netto abgezogen wird in diesem Fall ja nur die Zuzahlung.

GLH
Erfahrener
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Nachricht 4 von 8
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Edit: s.o. 

 

 

Vielleicht noch den Punkt gehaltsverzicht lesen:

 

https://apps.datev.de/help-center/documents/1036218

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CareatHome
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Nachricht 5 von 8
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Danke für die Rückmeldung.

Aber das ist so auch korrekt für das Finanzamt?
Nicht das es heißt, die 1% Regel gilt so nicht und man hätte Fahrtenbuch führen müssen?

Weil genau davon wollen wir als Nebeneffekt auch weg....

Liebe Grüße

 

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CareatHome
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Nachricht 6 von 8
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Kann das keiner Bestätigen oder Widerlegen?

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OlafBräutigam
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Hallo @CareatHome;

 

wir hatten damals (während meiner Zeit bei einem Steuerberater) den Fall das der einen dienstlichen PKW (über die 1%-Regelung) genutzt hat und sich mit einem gewissen Betrag X daran beteiligt hat. Das kann z.B. sein wenn der dienstliche PKW einen gewissen Bruttolisten-/Gesamtkaufpreis (aufgrund von Sonderwünschen) überschreitet.

 

Da gab es eine Kürzung des Bruttolohnes (entspricht der Minderung des geldwerten Vorteils); das wurde auch vom Finanzamt (Lohnsteuerstelle) so bestätigt/abgestimmt das man das so darstellt in der Lohnabrechnung.

 

Siehe auch https://www.iww.de/lgp/lohnsteuer/dienstwagen-dienstwagen-ueberlassung-mit-kostenbeteiligung-bmf-mit-neuen-regeln-zum-geldwerten-vorteil-b66876

 

Gruss

Olaf

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jjunker
Allwissender
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Nachricht 8 von 8
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@CareatHome eine Rechtsverbindliche Auskunft können Sie hier kaum erwarten.

 

Nur als Hinweis. Handelt es sich um ein E-Fahrzeug? Dann müsste ja im Lohn mit 0,5% statt einem 1% gearbeitet werden, umsatzsteuerlich aber weiter mit 1%. Wie man das dann Buchungstechnisch löst bei einer Seöbstbeteiligung...🤔. das geht sicher nur die Frage wie.

MVP 
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letzte Antwort am 25.07.2025 10:05:26 von jjunker
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