Warum bedarf es dafür Sonderrechte und dann auch noch so umständlich? In der Belegfreigabe können derartige Informationen über das Belegprotokoll abgerufen werden, was ich persönlich auch für elementar halte. Ebenso sollte es auch in der Belegübersicht praktiziert werden, denn jedwede Aktion mit einem Beleg gehört fortgeschrieben protokolliert.
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