Aus meiner Sicht dürften Sie "nur" falsche DEÜV-Meldungen im Lohnkonto haben. Sie sollten daher die korrigierte DEÜV-Abmeldung vom Vorberater gut dokumentieren, damit sich daran in ein paar Jahren ggf. noch erinnert wird. Da der Export Prüfungsdaten "nur" für die Lohnsteuer von Relevanz ist, wäre das für mich vernachlässigbar. Wenn die euBP-Daten beim Vorberater korrigiert werden, wäre für die SV-Prüfung alles i.O.. Wenn bisher die Daten aus LuG vom Vorberater in die Auswertungen Personalwirtschaft übertragen wurden, würden Ihnen dort natürlich die neuen DEÜV-Abmeldungen fehlen.
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