@Erbsenzaehler schrieb: Laut aktueller Bestellmöglichkeit ist ein Zugangsmedium verpflichtend. @314159 Hat das doch schon richtig erklärt. Sie haben aktuell ein Zugangsmedium unter einer bereits bestehenden Beraternummer. Wenn Sie nun die Mandantenregistrierung durchführen, haben Sie die Möglichkeit, diese Beraternummer anzugeben. Dann muss kein Zugangsmedium bestellt werden: EDIT: Nachtrag: Hierbei beachten, dass auf dem bestehenden Medium natürlich trotzdem die neuen Ordnungsbegriffe in der RVo freigeschaltet werden müssen.
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