Jepp, ein Problem hat man nur bei Schätzmandanten, da der tatsächlich letzte Engeltabrechnungszeitraum gar nicht bescheinigt werden soll, da die Abrechnung dessen ja nicht innerhalb des Beschäftigungsverhältnisses erfolgt, wir die Bescheinigung aber auch da erst verschicken können, wenn er abgerechnet worden ist.
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