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Arbeitsbescheinigung vor Austrittsmonat erstellen

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letzte Antwort am 20.02.2025 10:41:40 von pogo
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NaKos
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 3
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Hallo,

 

wir arbeiten mit Lodas.

 

Bei unserem Mandanten scheidet eine Mitarbeiterin zum 11.03.2025 aus. Um fristgerecht die Arbeitsbescheinigung zu übermitteln, habe ich diese aus Lodas ohne Gehaltsabrechnung angestoßen (so wie es auch lange Zeit wunderbar funktioniert hat). Dann erhielt ich ein Fehlerprotokoll, dass die Arbeitsbescheinigung erst erstellt werden kann, wenn die Lohnabrechnung des Austrittsmonats abgerechnet wurde. Der Mitarbeiter braucht die Bescheinigung aber jetzt und nicht erst Ende März, wenn der März abgerechnet ist. Wann und vor allem warum wurde das von DATEV-Seite geändert?

 

Die Lösung lt. DATEV Hilfe soll sein, für den betreffenden Mitarbeiter eine Vorwegabrechnung zu machen. Ich halte das aber nicht für praktikabel. Dadurch werden ja auch alle Auswertungen, die direkt an den Mandanten verschickt werden, schon vorher erstellt. Da gibt es dann sicher ein totales Chaos.

 

Und was ist, wenn ein Mitarbeiter erst in drei Monaten ausscheidet? Soll man dann für drei Monate eine Vorwegabrechnung machen? Geht das überhaupt? Wie ist die rechtliche Lage? Darf man den Mitarbeiter auf die letzte Gehaltsabrechnung vertrösten?

 

Viele Grüße!

P_Sp
Aufsteiger
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Nachricht 2 von 3
285 Mal angesehen

Hallo,

 

es gelten neue Grundsätze BEA der Bundesangentur für Arbeit.

 

3.2 Bescheinigungszwecke und -zeitpunkte


3.2.1 Arbeitsbescheinigung


Die Arbeitsbescheinigung dient der Feststellung von etwaigen Ansprüchen auf Arbeitslosengeld und ist ausschließlich auf Verlangen (ehemaliger) Beschäftigter oder der
Agentur für Arbeit zu erstellen.


Die Arbeitsbescheinigung ist unverzüglich, jedoch erst nach dem Abrechnen des letzten Entgeltabrechnungszeitraumes, welcher noch innerhalb des Beschäftigungsverhältnisses abgerechnet wird, zu erstellen.
Es sind keine „vorzeitigen“ Arbeitsbescheinigungen mit unvollständigen Entgeltabrechnungszeiträumen zu übermitteln.

 

Vielleicht hilft diese Info.

 

Viele Grüße

pogo
Experte
Offline Online
Nachricht 3 von 3
261 Mal angesehen

Jepp, ein Problem hat man nur bei Schätzmandanten, da der tatsächlich letzte Engeltabrechnungszeitraum gar nicht bescheinigt werden soll, da die Abrechnung dessen ja nicht innerhalb des Beschäftigungsverhältnisses erfolgt, wir die Bescheinigung aber auch da erst verschicken können, wenn er abgerechnet worden ist.

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letzte Antwort am 20.02.2025 10:41:40 von pogo
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