Hallo Herr Karadeniz, wenn Sie ware des Lieferanten per Nachnahme bezahlen, würde ich die Rechnung mit der Nachnahme-Quittung in den Belegtyp "Kasse" hochladen und auch in der Kasse erfassen. Bei Vorkasse per Überweisung und Zahlung des Restbetrags bar, verweise ich gerne auf meine Antwort in diesem Beitrag: Lieferanten Rechnung bar und ec bezahlt Verweisen Sie einfach auf die gezahlte Rechnungsnummer. Damit die Buchhaltungsgebühren Ihres Steuerberaters sinken können, muss der Aufwand in der Buchhaltung sinken. zB indem weniger Buchungssätze und Abstimmungsarbeiten anfallen. Wenn Sie eine Rechnung über 100€ per EC-Karte, Kreditkarte und teilweise auch bar bezahlen mit ggf. sogar Nachnahme gebühren, muss der Steuerberater statt 2 Buchungen (Offener Posten + Zahlung; bei EÜR 1 Buchung) 5 Buchungssätze machen (Einbuchung Rechnung, anteilige Zahlung EC-Karte, anteilige Zahlung Kreditkarte, anteilige Barzahlung, Nachnahmegebühren). Dies führt rein rechnerisch zum 2,5fachen Aufwand. Zudem kann hier bei fehlenden Informationen zu den einzelnen Zahlungen (Angabe der Rechnungsnummer) noch zusätzlicher Abstimmungsaufwand anfallen. Zudem sollten private und geschäftliche Geldkonten (Bankkonten, Kreditkarten, Paypal) grundsätzlich getrennt sein, da der Buchhalter sich ansonsten auch die ganzen privaten Ausgaben anschauen und ggf. klären muss, um die geschäftlichen "herauszufiltern und zu erfassen. Was können Sie als tun? - Rechnungen am besten nur mit einer Zahlungsweise zahlen: Ich empfehle zwecks einfacherem Abgleich die EC-Zahlung - ein eigenes Paypal-Konto für die geschäftlichen Zahlungsaus- und -eingänge anzulegen - geschäftliches Paypal vom StB in sein DATEV Programm einbinden lassen Ich habe zur Fragestellung auch einmal ein Youtube-Video veröffentlicht: Steuerberater Kosten senken | Zusammenarbeit verbessern - YouTube https://www.youtube.com/edit?o=U&video_id=1-RZENSIzao Ich hoffe meine Antwort hilft Ihnen weiter.
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