Danke für diese Info aus der Praxis! Ich hatte mich nun bereits für die (USt-)Steuernummer des ersten Betriebes entschieden - denn diese Steuernummer steht ja auch in beiden Kassen. M.E. sollte die Steuernummer, unter der die Kassenmeldung erfolgt, doch auch mit der Steuernummer in der Kassen übereinstimmen. Die Kassenmeldung fällt für mich in den Bereich Kassennachschau/USt-Sonderprüfung - und diese wird ja in diesem Fall nicht vom BetriebsstättenFA durchgeführt, sondern vom abw. USt-FA. Das ist aber nur meine persönliche Auslegung..
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