Hallo in die Runde,
bei der Kassenmeldung über ELSTER ist im ersten Zuge die Steuernummer einzutragen über welche gemeldet wird.
Ist hier die Steuernummer vom Wohnsitz-Finanzamt oder vom Betrieb-Finanzamt zu wählen.
Wir haben einen Mandanten, welcher sein Betrieb in einem anderen Bezirk hat, als wo er wohnt.
Besten Dank und Viele Grüße
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Es ist die Steuernummer des Unternehmens anzugeben, also das Betriebsfinanzamt.
mfg
Und wie sieht es aus bei
1. Steuernummer für ESt
2. Steuernummer für USt und 1. Betrieb (also EGF, LSt, GewSt, Bilanz)
3. Steuernummer für 2. Betrieb (also EGF, LSt, GewSt, Bilanz)
Nehme ich für den 2. Betrieb die USt-Nummer die betriebliche Steuernummer des 2. Betriebes?
Diesen Fall hatte ich auch schon. Zuerst habe ich über die ESt gemeldet. Da kam ein Anruf vom FA, dass keine betrieblichen Signale bei denen vorliegen. Ich sollte doch auf die betrieblichen Veranlagungsstellen melden. Ich habe zudem bei einem anderen FA nochmal angerufen und wollte mich absichern. Dort konnte mir zu diesem Thema keiner eine Aussage machen 😞 Es fehlt leider an der bisherigen Praxis.
M.E. gilt:
Meldung erfolgt über Betriebsstättenfinanzamt -> In deinem Fall somit zwei Meldungen, da jeder Betrieb eine eigene Steuernummer hat.
VG
Danke für diese Info aus der Praxis!
Ich hatte mich nun bereits für die (USt-)Steuernummer des ersten Betriebes entschieden - denn diese Steuernummer steht ja auch in beiden Kassen. M.E. sollte die Steuernummer, unter der die Kassenmeldung erfolgt, doch auch mit der Steuernummer in der Kassen übereinstimmen.
Die Kassenmeldung fällt für mich in den Bereich Kassennachschau/USt-Sonderprüfung - und diese wird ja in diesem Fall nicht vom BetriebsstättenFA durchgeführt, sondern vom abw. USt-FA.
Das ist aber nur meine persönliche Auslegung..