Guten Tag, hat schon jemand etwas mehr Erfahrung mit den Kassenmeldungen gesammelt und kann mir sagen, ob: bei einer "Kasse" die vom Hersteller nicht als Hardware, sondern nur als Kassensoftware programmiert und ausgeliefert wurde und dann auf einem x-beliebigen PC oder Laptop vom Unternehmer installiert wird, dem Finanzamt in der Kassenmeldung die Daten des zurzeit benutzen PC/Laptops (also der gerade im Laden steht und auf dem die Kassensoftware installiert ist und der somit als "Kasse" genutzt wird) gemeldet werden müssen, oder nur die Angaben zum Softwarehersteller und der Software? Denn wir haben jetzt schon mehrere Mandanten, die uns schön brav als Hersteller der Kasse die Marke des PCs und als Kassenmodell die Angaben zu deren PCs geliefert. Wir sind uns nun alle uneinig, ob wir die Daten zur Software einfach doppelt eintragen, da die "Kasse" ja eigentlich nur die Software ist, oder ob der PC da wirklich mit rein muss. Bei den klassischen Kassen, die als Hardware im Laden stehen oder wenigsten als Tablet mit App/Cloud ist es klar, aber in diesem Fall sind wir uns unschlüssig und können dazu keine Infos finden.
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