Guten Tag,
hat schon jemand etwas mehr Erfahrung mit den Kassenmeldungen gesammelt und kann mir sagen, ob:
bei einer "Kasse" die vom Hersteller nicht als Hardware, sondern nur als Kassensoftware programmiert und ausgeliefert wurde und dann auf einem x-beliebigen PC oder Laptop vom Unternehmer installiert wird,
dem Finanzamt in der Kassenmeldung die Daten des zurzeit benutzen PC/Laptops (also der gerade im Laden steht und auf dem die Kassensoftware installiert ist und der somit als "Kasse" genutzt wird) gemeldet werden müssen, oder nur die Angaben zum Softwarehersteller und der Software?
Denn wir haben jetzt schon mehrere Mandanten, die uns schön brav als Hersteller der Kasse die Marke des PCs und als Kassenmodell die Angaben zu deren PCs geliefert. Wir sind uns nun alle uneinig, ob wir die Daten zur Software einfach doppelt eintragen, da die "Kasse" ja eigentlich nur die Software ist, oder ob der PC da wirklich mit rein muss.
Bei den klassischen Kassen, die als Hardware im Laden stehen oder wenigsten als Tablet mit App/Cloud ist es klar, aber in diesem Fall sind wir uns unschlüssig und können dazu keine Infos finden.
Ich Stand heute vor der Frage, was denn als Seriennummer des eAs einzugeben ist.
Sollte ich denn jetzt wirklich den Mandanten unter die Theke kriechen lassen um die Seriennummer des PCs irgendwo abzuschreiben.
In mein Fiskal bzw. der Elster Ausfüllanleitung steht aber, dass unter der Seriennummer des eAs die nach § 6 Nr. 6 KassenSichV zu verstehen ist.
In dieser steht wiederum, dass diese auf dem Beleg abgedruckt sein muss, bzw. im Barcode auf dem Beleg enthalten sein muss.
Also habe ich mir diesen angesehen. Hier finde ich eine Client-ID die als einziges als Seriennummer in Betracht kommt aber das ist wahrscheinlich nicht die Seriennummer des PCs der da unter der Theke steht.
(Seriennummern von HP-PCs sehen anders aus.)
Ich schließe daraus, das eAs ist nicht der PC aber sicher bin ich mir da auch noch nicht.
Da ich die Kasse auch theoretisch von jedem PC auf der Welt bedienen kann (Cloud-System) hätte ich ja dann auch unendlich viele eAs.
Danke. Würde ich auch so sehen.
Bei klassischen Kassen gibt es immer irgendwo einen Aufkleber, auf dem das Modell und die Seriennummer (S/N ....) steht. Weil es den in der Form bei Cloudkassen und co nicht gibt, haben wir den Mandanten schon immer geraten, in der Software nach der Seriennummer zu suchen (trotz der Standard-Aussage: "gibt es nicht..." 😉
Ich denke, wir werden uns daher auch nur auf die Software beziehen und den PC dann im Bemerkungsfeld erwähnen.
Guten Morgen Herr Huebener,
für einen unserer Mandanten haben wir die Kassenmeldung bereits am Jahresanfang über das ELSTER-Portal übermittelt.
Er hat 3 cloudbasierte Kassen im Einsatz.
Die Suche nach den in der Kassenmeldung geforderten Nummern grenzte schon etwas an Detektivarbeit, weil auch der Hersteller der App nicht wirklich weiterhelfen konnte.
Jede App hat eine eindeutige Kassen-Id (Seriennummer des eAs/Software-App), die wir jeweils auf den gedruckten Bon`s der Kassen gefunden haben.
Außerdem haben wir in den Einstellungen im System der Kassen die jeweilige TSE-Seriennummer gefunden - diese ist immer 64 Stellen lang.
Zur TSE muss noch die BSI-Zertifizierungs-ID angegeben werden, die Sie vom Hersteller der TSE erfahren können oder im Internet auf der Seite des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik.
Bis heute haben wir von der FinVerw keine Rückmeldung erhalten, ob die gemachten Angaben vielleicht fehlerhaft gewesen sind. Ich gehe also davon aus, dass die Angaben korrekt waren.
Grüße aus Berlin
Vielen Dank. Wir haben eine dreistellige Zahl von Kassenmeldungen. Es gibt jedoch natürlich diverse Frage, bei den verschiedenen Einzelfällen - wie z.B. was ist das eA und das Modell bei einer reinen Kassensoftware? Die Software oder der PC, auf dem diese gerade benutzt wird?
@Nicolas_Huebener schrieb:Wir haben eine dreistellige Zahl von Kassenmeldungen.
Hallo.
Ich habe sehr häufig schon davon gehört, dass der Kassenhersteller/-verkäufer dem Kassenbesitzer eine Datei mit allen Infos zukommen lassen kann, die man einfach in Elster hochladen kann um die Meldung zu machen.
Bei Ihrer Anzahl an Kassenmeldungen würde sich das doch anbieten. Bzw. würde ich dann erst recht alles daran setzen, diese Datei zu erhalten.
Dann brauchen Sie sich mit den ganzen Fragen doch überhaupt nicht zu quälen.
... eAs bedeutet elektronisches Aufzeichnungssystem...
... wenn die Kasse cloudbasiert ist, dann müssen die Angaben zur Software/App gemacht werden und nicht zum PC oder Handy, auf welchem die App läuft!
XML-Datein sind das 😉
Nein, die bieten nur sehr wenige Kassenhersteller an und noch weniger Mandanten wissen, wie sie diese erzeugen.
Die Kassendaten incl. 64-stelliger TSE-SN händisch einzugeben dauert im durchschnitt exakt 5 Minuten. Der Weg, die Möglichkeit einer XML-Datei zu prüfen und anzufragen etc. dauert um viele länger.
Macht nur Sinn, wenn man einen Konzern hat mit einem Kassenhersteller und hunderten von Kassen.
Danke. Aber ist das eine Meinung oder steht das irgendwo genau?
Meine Frage war nicht was ein eA ist, sondern wie man es, hier im Fall einer reinen Software- oder Cloudkasse, definiert.
Bei den Software- bzw. Kassenherstellern gibt es dieselbe Frage, auf die die Finanzverwaltung bisher noch nicht geantwortet hat:
(aus dem Elster-Entwicklerforum)