So liebe DATEV, ändert unbedingt diesen unglückseligen Umstand, dass man entweder die E-Rechnung der Kanzlei an die Mandanten per Zustellung übermittelt oder per Überstellung nach Belege online. Wir benötigen im letzten Fall zumindests eine kurze, automatische Standard-Mail, dass eine Rechnung von der Kanzlei nach UO überstellt wurde. "Sie haben eine neue Rechnung von Ihrer Kanzlei in Unternehmen online." Mehr nicht. Es ist nicht die Aufgabe des Mandanten ( @ManjaT ) die Belege in Belege online zu bearbeiten, weil dies ein komplett überflüssiger Vorgang ist, wenn der Zahlungsverkehr außerhalb UO erfolgt. Der Servicegedanke bei uns heißt, "hochladen und vergessen". Wir übernehmen den Rest und die Buchungsinformationen zum Beleg werden nach Verbuchung nach UO "zurückgeschrieben". Dis betrifft ca. 85% unserer Mandate. Gerade bei ungesehen Rechnungen zum Jahresabschluss oder bei Sondertätigkeiten ist eine mangelnde Info fatal. Ich habe heute ein sehr erbostes Mandat am Telefon gehabt, das genau diesen Blödsinn massiv kritisierte, da er "doch nicht jeden Tag in UO schaue, ob auch eine Rechnung vom Stb" eingegangen ist; von allen anderen erhält er schließlich auch zumindest eine Info über einen Rechnungszugang. Der Mandant ist absolut sauer und jetzt geht es mir hier an die Substanz, da dies ein sehr gutes Mandat ist und ich ebenso stinksauer bin, weil man sich hierzu nicht ums Verr.... bequemen kann, etwas Ordentliches anzubieten. Ändert endlich diese Kindergarten-Vorstellung. Das ist ja furchtbar und kaum vermittelbar. Die Alternative @SusanneR hatte ich schon längers im Sinn und werden wir wohl alles wieder zurückändern, da mir dies auch sinnvoller erscheint. So kann Mandant dann eine Weiterleitungsregel einrichten, das E-Rechnungsportal nutzen oder direkt eine Rechnungs-E-Mail-Adresse benennen. Alles besser als der Status Quo nach Belege online . . . Ich hatte dieses Thema auch schon in einem anderen Beitrag ausgeführt, aber im Aussitzen ist die DATEV sattelfest.
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