Da ist die Krankenkasse wohl falsch informiert. Der Höchstjahresarbeitsverdienst ist immer pro Versicherter und pro Beschäftigung anzusetzen. Das ist aus der Anlage mit Angabe der Rechtsgrundlage ersichtlich. https://www.dguv.de/medien/inhalt/ihrpartner/unternehmen/beitragsberechnung/besonderheiten-der-uv-arbeitsentgeltkatalog-2024.pdf .
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