Sehr geehrter Herr Hirsch, bei meiner Suche bin ich auf den doch recht alten Beitrag gestoßen, allerdings konnte ich keine vergleichbare Diskussion finden. Ich habe aktuell genau das Problem, welches Annika geschildert hat. Die unterstützende Person bezahlt Ihre Krankenversicherungsbeiträge (750 Euro monatlich) selbst und wird von meinem Mandant mit 300 Euro monatlich unterstützt. Die Krankenversicherungsbeiträge erhöhen den Höchstbetrag. Systemseitig trage ich dafür auf der Anlage Unterhalt, unter dem Reiter "Basisabsicherung" im ESt Programm die KV- und PV-Beiträge ein. Da diese (selbstgetragenen und nicht übernommenen) KV-Beiträge allerdings den Unterhaltsbetrag übersteigen, erhalte ich einen Fehler und die Datenübermittlung ist nicht möglich. Stattdessen soll ich die Gesamtaufwendungen um die KV-Beiträge erhöhen. Wenn ich das tue, wird in der Berechnung unterstellt es würde monatlich 300 Euro + 750 Euro an Unterhaltszahlungen fließen, obwohl dem nicht so ist. Wie sage ich dem Programm, dass die KV-Beiträge zwar den Höchstbetrag erhöhen sollen, aber vom Unterstützten selbst getragen und nicht vom Unterstützenden übernommen werden? Ich habe es auch mal mit den amtlichen Formularen verglichen: Dieses will in Zeile 9 die Höhe der Unterhaltszahlungen einschließlich der Beiträge zu KV und PV, die von mir (dem Unterstützenden) getragen wurden. In Zeile 43 und 45 ist auch von übernommenen Beiträgen die Rede. Vielen Dank für eine Rückmeldung!
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