Hallo Elly1, jede Kanzlei, die einen Vertrag für Einkommensteuer classic/comfort oder Körperschaftsteuer classic/comfort hat, kann die Cloud-Anwendung DATEV EÜR Steuern nutzen, ohne weitere Kosten. Hier ist auch keine Änderung geplant. Zu Ihrer Frage, ab wann die Anlagen EÜR, AVEÜR und SZ (und übrigens auch die Anlagen SE und AVSE) nicht mehr in der Einkommensteuer & Co. enthalten sein werden, kann ich noch keinen konkreten Zeitplan nennen. Viele Grüße aus Nürnberg Silke Dürsch DATEV eG
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