Hallo liebe DATEV-Community, Ich habe zwei Fragen aus der anderen Sichtweise, da ich als Werkstudentin angestellt bin. Ich habe am 09.06.2023 bei dem Unternehmen angefangen und hatte 17 Tage Urlaub im AV festgelegt. In Rücksprache mit der Personalabteilung habe ich aufgrund der BAföG-Freigrenze ab September 2023 weniger gearbeitet. Urlaub um Oktober/November war bereits genehmigt und diesen sollte ich auch nehmen, sodass meine 17 Tage voll genommen wurden (+ noch weitere Tage unbezahlten Urlaub, was für mich in Ordnung war). Nun bekam ich Ende März 2024 die Meldung, dass meine Arbeitszeit von 2023 nachberechnet wurde und ich zu viel Urlaub genommen habe - diesen soll ich zurückzahlen/mit meinem Gehalt verrechnen lassen. Die Formel mit der mein Urlaubsanspruch nachträglich berechnet wurde, lässt mich etwas stutzig werden. Diese lautet: Hier wird mit der durchschnittlichen AZ/Woche gerechnet. Dazu hat die Personalabteilung meine geleistete Arbeit vom 09.06.23 - 31.12.23 durch 52 Wochen geteilt. Sollten dies nicht aber 29 Wochen sein = die Zeit, in der das AV auch tatsächlich besteht? Nach meinem Verständnis funktioniert so keine Durchschnittsrechnung, und eine Erklärung gab es nicht außer "das machen wir immer so". Dazu wäre ebenfalls die Frage, ob es möglich ist nun Ende März etwas über 300€ zurückzufordern - genehmigter Urlaub, obwohl alles auch in Rücksprache mit der Personalabteilung von statten ging. Ich freue mich auf Rückmeldungen oder Anregungen, wo mir eventuell geholfen werden kann. Vielen Dank vorab und liebe Grüße Sandra
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