Krankheit mit LA 1651, Urlaub mit LA1631 und Durchschnitt aus Std.-Lohn 1. Der Std.-Lohn sollte dann auch bei den Gehaltsempfängern hinterlegt sein. Und u.a. dieserThread:SFN-Zuschläge bei Krankheit und Urlaub Gehaltsempfänger Dazu auch alle Fehler- und Hinweis-Texte der DATEV lesen, die bei der Abrechnung auftauchen.
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