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Nachtzuschläge/Verpflegungszuschuss bei Krankheit

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letzte Antwort am 09.04.2024 19:00:57 von cro
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Lu-Lu
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 2
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Hallo,

 

ich bin noch ziemlich neu bei DATEV und habe schon das erste Problem... 😅

Ich möchte einen MA abrechnen der den kompletten März krank war, jedoch noch nicht im Krankengeld.

Rechtlich besteht ja Anspruch auf die Nachtzuschläge und den Verpflegungszuschuss bei Krankheit (dann aber nicht Steuerfrei). Mit welchen Lohnarten rechne ich die Stunden/Tage ab, sodass sie nicht Steuerfrei sind?

Normalerweise nehme ich 9650 und nach Bedarf 1500 o. 1501

 

Ich bedanke mich schonmal für die Hilfe! 🙂

cro
Experte
Offline Online
Nachricht 2 von 2
59 Mal angesehen

Krankheit mit LA 1651, Urlaub mit LA1631 und Durchschnitt aus Std.-Lohn 1. Der Std.-Lohn sollte dann auch bei den Gehaltsempfängern hinterlegt sein.

 

Und u.a. dieserThread:SFN-Zuschläge bei Krankheit und Urlaub Gehaltsempfänger 

 

Dazu auch alle Fehler- und Hinweis-Texte der DATEV lesen, die bei der Abrechnung auftauchen.

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letzte Antwort am 09.04.2024 19:00:57 von cro
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