Gelöst: Pfändungsbetrag ändern rückwirkend - DATEV-Community - 524615 siehe letzter Beitrag - im laufenden Monat den ursprünglichen Betrag um die Differenz korrigieren. Per Probeabrechnung(en) prüfen.
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Im Nachgang ist der Nachweis ja da. Mit der nächsten Abrechnung wird er erstellt und steht in Auswertungen und Druck bereit, Auswertung 59. Hier ging es nur darum, dass nicht direkt ein Protokoll erstellt wird.
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