Hallo noch einmal, die erste Frage lautet: Handelt es sich um einen Arbeitnehmer? Und wenn dies verneint wird, ist die Zahlung für die Lohnbuchhaltung nicht relevant. Damit entfällt die Frage, ob und wie die sv- und lohnsteuerliche Behandlung durchzuführen ist. Tatsächlich sind diese Leute dann für die Versteuerung (im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärung) selbst verantwortlich. Unter welche der sieben Einkunftsarten diese Einkünfte dann fallen (und ob überhaupt), ist eine andere Frage, die vielleicht auch hier im Forum von anderen beantwortet werden könnte?! 😉 Fazit für alle Lohnabrechner: Bei Diplomanden, Masteranden und Bacheloranden ist man raus! 🙂 (Anders sieht es dagegen aber wohl bei Doktoranden aus ...) Viele Grüße und einen schönen Nachmittag.
... Mehr anzeigen