Guten Tag,
der Masterand, der bei uns kurzfristig Beschäftigt war bekommt nach dem Austritt die Vergütung für seine Masterarbeit.
Wäre folgender Vorgang richtig:
unter Personaldaten "Einmalbezüge nach dem Austritt berechnen" aktivieren;
Die Vergütung über Bewegungsdaten LA 002 im aktuellen Monat auszahlen?
Danke im Voraus!
Hallo,
ich habe zwar keine Antwort auf Ihre Frage, aber eine Anmerkung:
Bacheloranden, Masteranden und Diplomanden sind in der Regel keine Arbeitnehmer und deshalb nicht über die Lohnabrechnung abzurechnen. Zwar kommt es auf den Vertrag an, aber die TK hat hier einmal gut und umfangreich die Hintergünde dargelegt, warum bzw. wann es sich nicht um Arbeitnehmer handelt und Zahlungen an diese Studenten (Aufwandsentschädigung, Honorar, ...) weder dem SV-Abzug noch dem Lohnsteuerabzug beim Unternehmen unterliegen:
Viele Grüße und einen schönen Tag.
Vielen Dank für Ihre Antwort!
Sie haben Recht, SV Rechtlich wäre er kein Arbeitnehmer, aber Steuerrechtlich auch nicht? Die Vergütung soll doch versteuert werden? Oder soll er durch die Versteuerung durch die Steuererklärung durchführen?
Hallo noch einmal,
die erste Frage lautet: Handelt es sich um einen Arbeitnehmer? Und wenn dies verneint wird, ist die Zahlung für die Lohnbuchhaltung nicht relevant. Damit entfällt die Frage, ob und wie die sv- und lohnsteuerliche Behandlung durchzuführen ist.
Tatsächlich sind diese Leute dann für die Versteuerung (im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärung) selbst verantwortlich. Unter welche der sieben Einkunftsarten diese Einkünfte dann fallen (und ob überhaupt), ist eine andere Frage, die vielleicht auch hier im Forum von anderen beantwortet werden könnte?! 😉
Fazit für alle Lohnabrechner: Bei Diplomanden, Masteranden und Bacheloranden ist man raus! 🙂
(Anders sieht es dagegen aber wohl bei Doktoranden aus ...)
Viele Grüße und einen schönen Nachmittag.