Guten Tag, ich versuch das jetzt mal ganz simpel und zusammenfassend zu erklären: Ein DUO-User kann SmartCard und SmartLogin gleichzeitig nutzen. Die Rechte für einen DUO-User werden auf die angegebene Mailadresse bei der Bestellung von DUO vergeben. Somit ist es egal welches Zugangsmedium er gerade nutzt, die Administrativen Einstellungen (Rechte) bleiben immer gleich. Bei der SmartCard habe ich die Möglichkeit 3 Upload-Wege zu nutzen (Manuell, Belegtransfer, Upload Mail) und beim SmartLogin habe ich 4 Upload-Wege (Manuell, Belegtransfer, Upload Mail UND Upload Mobil ->App). Durch die Smartlogin App kann die Upload Mobil App genutzt werden, da bei Bestand beider Apps auf einem Gerät die Verknüpfung zu dem Unternehmen in DUO entsteht, somit weiß die Upload Mobil App in welchen DUO Bestand sie den abfotografierten Beleg hochladen kann. In der heutigen Zeit würde ich aber grundsätzlich von den SmartCards weggehen, sofern diese nicht unbedingt nötig sind, wie z.B. bei Selbstbuchenden Mandanten oder wenn der Mandant ausdrücklich um einen Stick bittet, weil ausgewählte User nur private Smartphones haben und diese nicht dafür nutzen wollen oder weil GF wünscht, dass MAs nur auf Firmen-Hardware DUO nutzen können sollen. SmartLogin ist kostenfrei, man ist flexibler im Upload und hat keine Hardware (Stick) die verloren gehen kann und auch nichts was lokal installiert werden muss (SiPa). Es sei denn man verliert sein SmartPhone 🙂 Dann doof... Aber die Zugangsdaten können jederzeit bei der Kanzlei noch mal angefragt werden. Auch beim Wechsel auf ein neues Smartphone ist das mittlerweile ganz easy.
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