Hallo, wenn Bezüge/Abzüge lohnsteuerfrei abgerechnet werden sollen, ändern Sie gerne die zugeordnete Lohnart ab. Ihnen stehen hierfür folgende Standard-Lohnarten zur Verfügung: - Lohnart 5480 Bezug, Keine St, SV lfd. LStB - Lohnart 5490 Bezug, Keine St, SV jhrl. LStB Die Beträge der beiden Lohnarten werden auf der Lohnsteuerbescheinigung in den Zeilen 22 bis 27 ausgewiesen. Beachten Sie hierzu die Erläuterungen im Dokument Lohnsteuerbescheinigung: Sozialversicherungsbeiträge für steuerfreie Personalnummern fehlen. Mit der Kopierfunktion können Sie die Standard-Lohnarten zusätzlich individuell umbenennen: Lohnarten für die Lohnabrechnung mit Lohn und Gehalt anlegen (Kapitel 3.4) Die Erfassung erfolgt in der Monatserfassung oder bei regelmäßigen, gleichbleibenden Bezügen/Abzügen in der Entlohnung. Bitte berücksichtigen Sie in der Entlohnung, dass für zukünftige Änderungen ohne Korrektur der Vormonate eine neue Zeile mit neuem Gültigkeitsdatum zu erfassen ist. Wenn dagegen die Zeile mit bereits bestehender Historie verändert wird, erfolgt eine automatische Nachberechnung der entsprechenden Vormonate. Weitere Informationen zur Erfassung der Entlohnung finden Sie im Hilfe-Dokument Entlohnung erfassen.
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