Guten Tag! Ich glaube, dass ich bei der Berechnung einen Fehler gemacht habe und benötige noch einmal Hilfe: Beschäftigungsverbot 28.04. -17.06.2023 mit nur noch 6 Std. tägliche Arbeitszeit Arbeitstägliche Abrechnung im Monat Gehalt 6.400€ April 6.400,- : 40 Std. x 30 Stunden = 4.800,-€ : 30 Tage/April = 160€ x 3 Tage = 480,-€ mit der Lohnart 889 (Mutterschutzlohn) Mai 6.400,- : 40 Std. x 30 Stunden = 4.800,-€ : 31 Tage/Main 154,83€ x 31 Tage = 4.800,-€ mit der Lohnart 889 (Mutterschutzlohn) Juni 6.400,- : 40 Std. x 30 Stunden 4.800,-€ : 30 Tage/Juni 160€ x 17 Tage = 2.720,-€ mit der Lohnart 889 (Mutterschutzlohn) Ist das korrekt? Die 30 Std. hat die Mitarbeiterin ja gearbeitet, muss ich nicht die Differenz mit der Lohnart 889 an die SV melden? Ich bitte Sie um Hilfe, vielen Dank
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