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Rückwirkend Mutterschutzlohn und individuelles Beschäftigungsverbot

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letzte Antwort am 11.09.2023 14:04:22 von tbehrens
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JEL
Beginner
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Nachricht 1 von 10
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Guten Tag!

Ich benötige Hilfe und bestimmt habe ich irgendwas übersehen, dass keine Korrekturen ausgegeben werden.

 

Fallbeschreibung:

Meine Vorgängerinnen, haben bei einer Vollzeit Mitarbeiterin 40 Std./Wo und 8 Std./Tag das individuelle Beschäftigungsverbot für max. 6 Stunden pro Tag, ab 28.04.2023 nicht erfasst.  

Im Mai 20203 wurde für die Mitarbeiterin die Arbeitszeit auf 6 Stunden reduziert, was bis einschließlich August so abgerechnet wurde.

Seit gestern habe ich Kenntnis über diesen Fall und habe erst einmal, die Mutterschutzfristen, Elternzeit, Entbindungstermin voraussichtlich 30.07.2023 und tatsächliche Entbindung war der 28.07.2023, das individuelle Beschäftigungsverbot ab 28.04.2023 und die Arbeitszeit wieder auf 40 Stunden gesetzt.

 

Es ist über Monate falsch gelaufen, aber die Abrechnung September zeigt mir keine Korrektur der Vormonate auch nicht in Bezug auf die Arbeitszeit.... 

 

Ich übersehe etwas und das Hinweisprotokoll gibt mir nur bedingt Hilfe.... 

 

Kann mir jemand helfen? Da ich (lohnbuchhalterin) spontan aufgrund Probleme.... in die Lohnbuchhaltung  gewechselt bin, aber mit sehr geringen Datev Kenntnissen. Die Schulung steht noch aus... 

 

Vorab vielen Dank und Grüße

Judith

 

 

Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 2 von 10
535 Mal angesehen

@JEL  schrieb:

 

 

Ich übersehe etwas und das Hinweisprotokoll gibt mir nur bedingt Hilfe.... 

 

 

 

 


Wenn Sie aber hier mal schreiben, was das Hinweisprotokoll denn dazu sagt, können wir ja auch mal mit versuchen zu überlegen, was denn nun los ist.

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JEL
Beginner
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Nachricht 3 von 10
530 Mal angesehen

Guten Tag! 

Hier der Text Meldung:

Meldezeitraum 28.04.-30.04. AAG: Der Erstattungsbetrag konnte nicht ermittelt werden. Die Angabe ist für die Datenübermittlung und somit für die Übermittlung des Erstattungsbetrages nach dem AAG Verfahren zwingend erforderlich. Bitte prüfen Sie Ihre Angaben. Weitere Infos Dokument 1003717 

 

Im Dokument unter Punkt 3.4. Teilbeschäftigungsverbot bei Gehaltsempfänger erfassen:

 

Verstehe ich das richtig, dass ich das Gehalt von 8 Std./Tg und 40 Std./Wo. manuell auf 6 Std./Tg und 30 Std./Wo. manuell berechnen muss und den Betrag mit der Lohnart 889 Mutterschutzlohn in der Erfassung eintragen muss? 

 

Aber welchen Betrag? der 30 Stunden oder der 10 Stunden, die sie in der Woche nicht mehr für das Unternehmen - aufgrund individuellem Beschäftigungsverbot - tätig sein darf?

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jena
Fortgeschrittener
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Bei einem vollen Monat Gehalt 3000 bei 40h macht bei 30h also 2250€ (3000/40x30), Ausfall aufgrund Beschäftigungsverbot also 750€.

 

 

diese 750 € via Erfassungstabellen in der Nachberechnung mit minus, BS 2 und eigener Lohnart zu Gehalt erfassen.

 

dann 750€ im Plus mit der eigenen Lohnart zu 889 erfassen.

 

Für die 3 Tage dann entsprechend weniger, je nach dem wie im Unternehmen gerechnet wird (Arbeitstage, pauschal immer 30 Tage…)

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 5 von 10
508 Mal angesehen

Und wenn das BV länger mit dem gleichen Umfang bestehen bleibt, können Sie auch die Festbezüge entsprechend anpassen und das Gehalt auf 30 Stunden reduzieren und für 10 Std. die Stammlohnart 889.

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JEL
Beginner
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Nachricht 6 von 10
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Guten Tag!

Vielen Dank für die Info. Es wird Kalendertäglich abgerechnet, aber da ist das mit April und den 30 Tagen zufällig korrekt.

 

Anteilig für April ist das mit unten unteren Werten dann:

3.000 / 40x30 = 750

 

750E ist der Wert für den ganzen Monat und für die 3 Tage wären das dann 750/30x3 = 50 € die mit der eigenen Lohnart Minus 50€ und der Lohnart 889 mit Plus 50€ zu erfassen   

 

Richtig verstadnen?

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 7 von 10
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@JEL  schrieb:

750/30x3 = 50 €


nicht € 75,00 ? 🙄

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JEL
Beginner
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Nachricht 8 von 10
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Ja, korrekt es sind 75,-€ 

 

Vielen Dank für die Hilfe!

JEL
Beginner
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Nachricht 9 von 10
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Guten Tag!

 

Ich glaube, dass ich bei der Berechnung einen Fehler gemacht habe und benötige noch einmal Hilfe:

Beschäftigungsverbot 28.04. -17.06.2023 mit nur noch 6 Std. tägliche Arbeitszeit 

Arbeitstägliche Abrechnung im Monat 

 

Gehalt 6.400€

April 6.400,- : 40 Std. x 30 Stunden = 4.800,-€ : 30 Tage/April = 160€ x 3 Tage = 480,-€ mit der Lohnart 889 (Mutterschutzlohn)

Mai 6.400,- : 40 Std. x 30 Stunden = 4.800,-€ : 31 Tage/Main 154,83€ x 31 Tage = 4.800,-€ mit der Lohnart 889 (Mutterschutzlohn)

Juni 6.400,- : 40 Std. x 30 Stunden 4.800,-€ : 30 Tage/Juni   160€ x 17 Tage = 2.720,-€ mit der Lohnart 889 (Mutterschutzlohn)

 

Ist das korrekt? Die 30 Std. hat die Mitarbeiterin ja gearbeitet, muss ich nicht die Differenz mit der Lohnart 889 an die SV melden?

 

Ich bitte Sie um Hilfe, vielen Dank 

 

  

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tbehrens
Fachmann
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Ist das korrekt? Die 30 Std. hat die Mitarbeiterin ja gearbeitet, muss ich nicht die Differenz mit der Lohnart 889 an die SV melden?

Dies sind die Werte des gearbeiten Entgeltes.

Die Differenz ist mit 889 zu belegen.

 

April 6.400 : 40 x 10 = 1.600  : 30 * 3 = 160 €

Mai  1.600 €

Juni 1.600 : 30 * 17 = 906,67 €

 

Das Festgehalt muss entsprechend gekürzt werden.

April 6.400 - 160 = 6.240 €

Mai 6.400 - 1.600 = 4.800 €

Juni 6.400 - 906,67 = 5.493,33 €

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letzte Antwort am 11.09.2023 14:04:22 von tbehrens
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